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Krankenkassenprämien 2027: was heute schon feststeht

Die Prämien 2027 sind noch nicht veröffentlicht.

Prämien der Grundversicherung gelten erst, wenn das Bundesamt für Gesundheit sie genehmigt hat — das geschieht Ende September 2026. Bis dahin gibt es Prognosen, aber keine Zahl, auf die man sich verlassen kann. Sobald die amtlichen Prämien da sind, stehen sie auf dieser Seite.

Bis zum 30. November sind es noch 75 Tage. Bis dahin muss eine Kündigung bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein — Eingang zählt, nicht der Poststempel.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Ende September 2026 Das Bundesamt für Gesundheit genehmigt die Prämien 2027 und veröffentlicht sie. Vorher darf keine Kasse eine Prämie für 2027 als gültig ausweisen.
  2. bis Ende Oktober 2026 Ihre Kasse muss Ihnen die neue Prämie mitteilen — nach Art. 7 Abs. 2 KVG mindestens zwei Monate im Voraus, und dabei ausdrücklich auf Ihr Recht hinweisen, den Versicherer zu wechseln.
  3. bis 30. November 2026 Wollen Sie wechseln, muss die Kündigung bis zu diesem Tag bei der bisherigen Kasse EINGETROFFEN sein. Ein Datum auf dem Brief genügt nicht.
  4. 1. Januar 2027 Die neue Prämie und gegebenenfalls die neue Kasse gelten. Ohne Kündigung läuft der bisherige Vertrag zur neuen Prämie einfach weiter.

Grundlage: Krankenversicherungsgesetz (KVG) Art. 7 und die Publikationspraxis des Bundesamtes für Gesundheit.

Was in den letzten Jahren tatsächlich passiert ist

Keine Prognose, sondern gerechnet aus den amtlichen Prämien 2021–2026: die tiefste, die durchschnittliche und die höchste Prämie der Schweiz — jeweils für dieselbe Referenzperson, damit die Jahre vergleichbar bleiben.

Jahr tiefste Durchschnitt Veränderung höchste
2021 CHF 333.00 CHF 480.47 CHF 970.20
2022 CHF 328.10 CHF 480.30 0.0% CHF 1'047.80
2023 CHF 339.00 CHF 501.47 +4.4% CHF 1'047.80
2024 CHF 365.00 CHF 537.46 +7.2% CHF 943.00
2025 CHF 394.10 CHF 565.47 +5.2% CHF 961.90
2026 CHF 385.80 CHF 583.29 +3.2% CHF 913.80

Referenzperson: erwachsene Person, Franchise CHF 300, Standardmodell mit freier Arztwahl, mit Unfalldeckung. Der Durchschnitt ist ungewichtet — er zählt jedes Angebot gleich und ist deshalb nicht identisch mit der «mittleren Prämie» des BAG, die nach Versichertenzahl gewichtet ist. Die Enklaven Büsingen und Campione sind nicht enthalten.

Ihr Kanton: die günstigste Prämie 2021 und 2026

Zur günstigsten Kasse zu wechseln nützt wenig, wenn dieselbe Kasse jedes Jahr kräftig erhöht. Diese Tabelle zeigt, wie stark die jeweils tiefste verfügbare Prämie im Kanton gestiegen ist — die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich.

Kanton 2021 2026 Veränderung
Tessin TI CHF 455.60 CHF 626.70 +37.6%
Solothurn SO CHF 425.30 CHF 565.40 +32.9%
Glarus GL CHF 371.30 CHF 493.00 +32.8%
Basel-Landschaft BL CHF 443.90 CHF 575.30 +29.6%
Waadt VD CHF 472.60 CHF 601.70 +27.3%
Obwalden OW CHF 350.00 CHF 445.10 +27.2%
Genf GE CHF 541.80 CHF 686.70 +26.7%
Jura JU CHF 496.00 CHF 628.20 +26.7%
Neuenburg NE CHF 519.10 CHF 655.90 +26.4%
Nidwalden NW CHF 354.75 CHF 448.10 +26.3%
Uri UR CHF 347.00 CHF 437.90 +26.2%
Graubünden GR CHF 338.50 CHF 426.00 +25.8%
Bern BE CHF 414.00 CHF 520.40 +25.7%
Freiburg FR CHF 418.30 CHF 523.30 +25.1%
Zürich ZH CHF 391.10 CHF 488.50 +24.9%
Schaffhausen SH CHF 404.00 CHF 504.40 +24.9%
Appenzell Ausserrhoden AR CHF 385.40 CHF 479.40 +24.4%
Aargau AG CHF 418.70 CHF 519.25 +24.0%
Thurgau TG CHF 403.60 CHF 499.60 +23.8%
Appenzell Innerrhoden AI CHF 333.00 CHF 411.00 +23.4%
St. Gallen SG CHF 384.70 CHF 467.00 +21.4%
Wallis VS CHF 389.30 CHF 470.90 +21.0%
Luzern LU CHF 375.10 CHF 452.80 +20.7%
Basel-Stadt BS CHF 558.90 CHF 673.70 +20.5%
Schwyz SZ CHF 374.30 CHF 439.30 +17.4%
Zug ZG CHF 372.70 CHF 385.80 +3.5%

Gleiche Referenzperson wie oben. Ein Klick auf den Kanton führt zu den Prämienregionen, den einzelnen Kassen und deren Veränderung gegenüber dem Vorjahr.

Was andere für 2027 erwarten

Wir stellen keine eigene Prognose auf. Diese Zahlen stammen von Dritten und sind mit Quelle und Datum aufgeführt — verbindlich ist keine davon.

comparis.ch AG

Erwartet in der Medienmitteilung vom 12. Mai 2026 einen Anstieg der Grundversicherungsprämien um durchschnittlich 3,7 Prozent für 2027.

Bundesamt für Gesundheit

Rechnet laut Medienorientierung vom 26. Mai 2026 in Bern mit einem Anstieg von 4,5 bis 5 Prozent, gestützt auf die Kostenentwicklung von 5,2 Prozent im Jahr 2025.

Was das wert ist

Beide Zahlen sind Schätzungen und weichen voneinander ab. Verbindlich wird erst, was das BAG Ende September genehmigt — und der Durchschnitt sagt ohnehin nichts über Ihre Gemeinde: entscheidend sind Kanton, Prämienregion, Alter, Franchise und Modell.

Was Sie jetzt schon tun können

  1. Prüfen Sie, was Sie heute zahlen — nicht erst im November. Der Vergleich funktioniert das ganze Jahr und braucht keine Kontaktdaten. Wer seinen Spielraum kennt, muss im November nur noch handeln.
  2. Die Zusatzversicherung hat eine frühere Frist. Sie ist ein eigener Vertrag nach VVG, meist mit drei Monaten Kündigungsfrist — also Ende September. Und eine neue Zusatzversicherung darf Gesundheitsfragen stellen und ablehnen.
  3. Rechnen Sie bei Familien pro Person. Die günstigste Kasse ist selten für alle im Haushalt dieselbe, und Kinderprämien unterscheiden sich am stärksten.

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Inhalt zuletzt geprüft am 19.08.2026. Prämiendaten: Stand 08.09.2026.

Häufige Fragen

Wann werden die Krankenkassenprämien 2027 veröffentlicht?

Ende September 2026. Prämien der Grundversicherung müssen vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden, bevor sie gelten; das BAG gibt sie jeweils Ende September für das Folgejahr bekannt. Ihre eigene Kasse muss Ihnen die neue Prämie danach mindestens zwei Monate vor Gültigkeit mitteilen — in der Praxis bis Ende Oktober.

Um wie viel steigen die Prämien 2027?

Das weiss vor der Genehmigung durch das BAG niemand. Es gibt Schätzungen: comparis.ch rechnet mit 3,7 Prozent, das BAG mit 4,5 bis 5 Prozent — beide von Mai 2026, und sie widersprechen sich. Gemessen statt geschätzt: die durchschnittliche Prämie unserer Referenzperson ist von 2021 bis 2026 um 21,4 Prozent gestiegen.

Soll ich mit dem Vergleich warten, bis die Zahlen da sind?

Nein. Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse ist jedes Jahr gross und bleibt es auch — wer heute weiss, wo er steht, muss im November nur noch handeln. Zwischen der Veröffentlichung Ende September und dem Kündigungstermin 30. November bleiben nur rund neun Wochen, und in dieser Zeit sind Kassen und Beratung am stärksten ausgelastet.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Prämie steigt?

Art. 7 Abs. 2 KVG gibt Ihnen bei Mitteilung der neuen Prämie eine einmonatige Kündigungsfrist auf das Ende des Monats vor deren Gültigkeit. Da die neue Prämie am 1. Januar gilt, läuft das auf denselben Termin hinaus wie der ordentliche Wechsel: die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse sein.

Gilt der landesweite Durchschnitt auch für mich?

Nur zufällig. Prämien gelten pro Kanton und Prämienregion, und je nach Alter, Franchise und Modell fällt die Veränderung ganz anders aus. Die Tabelle nach Kantonen auf dieser Seite zeigt, wie weit die Kantone auseinanderliegen; Ihre konkrete Zahl sehen Sie im Vergleich für Ihre Gemeinde.