Kündigungsschreiben erstellen
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Die Adresse Ihrer Krankenkasse holen wir aus dem amtlichen Register der zugelassenen Versicherer.
Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis am 30.11.2026 bei Ihrer Kasse eingetroffen sein. Sie haben noch 75 Tage.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse sein?
Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November bei der Kasse EINGETROFFEN sein — nicht abgeschickt. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Danach läuft der Vertrag ein weiteres Kalenderjahr.
Muss ich zuerst kündigen oder zuerst die neue Kasse suchen?
Zuerst die neue Kasse. Die Grundversicherung ist obligatorisch, und die alte Kündigung wird erst gültig, wenn die neue Kasse den Versicherungsschutz ab 1. Januar bestätigt hat. Wer nur kündigt, steht im schlechtesten Fall ohne Vertrag da.
Kann die Kasse den Wechsel verweigern?
In die Grundversicherung muss jede Kasse jede Person aufnehmen — ohne Gesundheitsfragen. Blockiert wird der Wechsel aber, solange bei der bisherigen Kasse ausstehende Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind (Art. 64a KVG). Offene Rechnungen also vorher begleichen.
Wechselt die Zusatzversicherung automatisch mit?
Nein. Die Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit eigener Kündigungsfrist — meist drei Monate, also bis Ende September. Und eine neue Zusatzversicherung darf Gesundheitsfragen stellen und Sie ablehnen. Deshalb: Zusatz nie kündigen, bevor die neue zugesagt ist.
Was gilt, wenn ich die Frist verpasst habe?
Dann läuft der Vertrag ein weiteres Kalenderjahr. Eine Ausnahme gibt es nur für Versicherte im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise: sie können nach Art. 7 Abs. 1 KVG mit dreimonatiger Frist auch auf Ende Juni wechseln. Wer eine gewählte höhere Franchise oder ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl hat, kann ausschliesslich auf Ende Jahr wechseln.